Kosten und Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. [...] Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens-, oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen (Auszug aus der offiziellen Patienteninformation der kassenärztlichen Vereinigungen).

In einem Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) wird zunächst geklärt, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für Ihre aktuelle Problemlage geeignet ist. Im Anschluss daran finden vor Beginn einer Psychotherapie Probegespräche (probatorische Sitzungen) statt. Diese Sitzungen dienen der Patientin oder dem Patienten und der Therapeutin dazu, sich kennen zu lernen und zu prüfen, ob die "Chemie" zwischen ihnen stimmt, damit eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann.
Außerdem werde ich mich dafür interessieren, was genau Sie in ihrem Leben verändern wollen, was Sie bereits dafür getan haben, um Ihre Ziele zu verwirklichen und was Sie am Ende der Therapie mit meiner Unterstützung erreicht haben wollen. Nachdem ich als Therapeutin einen Überblick über Ihre Symptomatik und Ihre Therapieziele bekommen habe und eine Indikation für eine Verhaltenstherapie gegeben ist, werde ich Ihnen mein Angebot in Form eines Behandlungsplans vorstellen.
Um dann ein Therapieantrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen, ist es notwendig, zur somatischen Abklärung der Symptomatik einen Arzt aufzusuchen. Dieser erstellt einen sogenannten Konsiliarbericht, um eine organische Erkrankung auszuschließen oder eine ggf. notwendige organische Behandlung zusätzlich zur Psychotherapie einzuleiten.
Erst dann kann ein Antrag der Kostenübernahme einer Verhaltenstherapie an Ihre Krankenkasse gestellt werden.

Privatversicherung und Beihilfe

In der Regel übernimmt die Beihilfestelle die Kosten für eine Psychotherapie. Eine private Krankenversicherung kann sich in ihrem Tarif sehr von anderen Versicherungen unterscheiden. Je nach Tarif werden die Kosten für Psychotherapie unbegrenzt, für ein begrenztes jährliches Kontingent oder auch gar nicht übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vorab unbedingt, welche Bedingungen für Ihren Tarif gelten.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten, wenn die Beschwerden in deren Zuständigkeitsbereich fallen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein psychisches Trauma im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall entsteht. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Ich nehme am Psychotherapeutenverfahren der DGVU teil und bin ermächtigt mit der DGVU (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) abzurechnen.

Soldaten der Bundeswehr

Die Behandlung erfolgt nach der offiziellen "Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium der Verteidigung". Die Kosten werden von der Bundeswehr übernommen.
WICHTIG: Der Soldat muss im ersten Termin dem Psychotherapeuten den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorlegen. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die weitere Behandlung wird dann ein Antrag beim Truppenarzt gestellt.

Selbstzahler

Sie können natürlich auch selbst die Kosten für Ihre Therapie übernehmen. In manchen Fällen, z.B. bei einer angestrebten Verbeamtung kann das von Vorteil sein. Wenn Sie die Sitzungen selbst zahlen, entfallen alle Formalitäten, die im Zusammenhang mit dem Antrag zur Kostenübernahme stehen - die Behandlung kann ohne Verzögerung direkt begonnen werden. Auch Inhalte und Stundenumfang können dann stärker nach Ihren Bedürfnissen festgelegt werden. In bestimmten Fällen können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Grundsätzlich richten sich die Kosten für Therapiesitzungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Im Einzelfall sind Abweichungen nach Absprache möglich.